Informationen zum Siebten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (7. KraftStÄndG)
Das 7. KraftStÄndG ist am 23. Oktober 2020 in Kraft getreten. Mit dem 7. KraftStÄndG werden unter anderem Maßnahmen umgesetzt, die das Klimaschutzprogramm 2030 und das Konjunkturpaket der Bundesregierung vorgesehen haben. Im Einzelnen enthält das Gesetz folgende Änderungen:
Neuer Steuertarif ab 1. Januar 2021 für erstmals zugelassene Pkw mit Verbrennungsmotoren
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c Kraftfahrzeugsteuergesetz (neu)
Die Kraftfahrzeugsteuer für Pkw wird anhand des Hubraums und CO2-Prüfwertes berechnet. Künftig wird die Steuer stärker nach dem CO2-Wert bemessen. Bisher galt bei der